Was tun, wenn der Käufer abspringt?

2025-05-28

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🚗 Einführung

Der Verkauf ist vereinbart, der Kaufvertrag unterschrieben – und plötzlich meldet sich der Käufer nicht mehr oder springt ab.
Ein ärgerlicher, aber nicht seltener Fall beim privaten Autoverkauf.

Doch welche Rechte haben Sie als Verkäufer?
Und wie können Sie sich vor solchen Situationen besser schützen?

In diesem Beitrag erfahren Sie, was Sie tun können, wenn der Käufer abspringt – vor oder nach Vertragsabschluss.


❌ Szenario 1: Absage vor Vertragsabschluss

Hat der Käufer lediglich mündlich zugesagt oder per Nachricht Interesse bekundet, liegt noch kein verbindlicher Kaufvertrag vor.

➤ Was tun?

  • Keine rechtlichen Ansprüche – lediglich enttäuschend, aber nicht einklagbar
  • Fahrzeug erneut anbieten
  • Bei zukünftigen Interessenten: Frist zur Kaufentscheidung setzen

📝 Szenario 2: Rücktritt nach Vertragsabschluss

Ist ein schriftlicher Kaufvertrag geschlossen worden, gilt dieser grundsätzlich als rechtsverbindlich.

📌 Möglichkeiten:

  • Käufer ist rechtlich zum Kauf verpflichtet
  • Bei Rücktritt ohne triftigen Grund kann ggf. Schadenersatz verlangt werden

⚠️ In der Praxis:

  • Durchsetzung ist oft mühsam und lohnt sich nur bei hohem Schaden
  • Anwaltliche Unterstützung notwendig

🔐 So schützen Sie sich vor Abspringern

✅ 1. Schriftlicher Kaufvertrag

  • Klarer Wortlaut, inkl. Preis, Übergabedatum, Ort
  • Hinweis auf „verbindlich“ und mögliche Folgen bei Nichterfüllung

✅ 2. Anzahlung vereinbaren

  • z. B. 10 % des Kaufpreises bei Reservierung
  • Absicherung gegen kurzfristige Absagen

✅ 3. Kommunikation dokumentieren

  • WhatsApp, E-Mails, SMS aufbewahren
  • Können bei Streitfällen hilfreich sein

💬 Was ist mit Inseraten & anderen Interessenten?

Wenn ein Käufer zusagt, aber nicht erscheint:

  • Inserat nicht sofort deaktivieren
  • Parallel mit anderen Interessenten weiterkommunizieren
  • Zeitliche Fristen setzen (z. B. „Reservierung gültig bis XY“)

📑 Muster-Formulierung für Kaufvertrag

„Der Käufer verpflichtet sich zum Kauf des oben beschriebenen Fahrzeugs zum vereinbarten Preis. Bei Rücktritt ohne triftigen Grund behält sich der Verkäufer das Recht vor, Schadensersatz geltend zu machen.“


🟡 Fazit

Wenn ein Käufer abspringt, ist das ärgerlich – aber selten wirklich vermeidbar.
Mit einem schriftlichen Vertrag, klarer Kommunikation und ggf. Anzahlung können Sie sich jedoch gut absichern.

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