🔍 Einführung
Ein Auto innerhalb der Europäischen Union zu verkaufen, klingt einfach – schließlich herrscht freier Warenverkehr. Doch auch innerhalb der EU gibt es beim Export von Fahrzeugen einiges zu beachten: von der Abmeldung über den Kaufvertrag bis hin zur Besteuerung und Zulassung im Zielland.
In diesem Beitrag zeigen wir, wie Sie Ihr Fahrzeug rechtskonform und sicher ins EU-Ausland verkaufen – z. B. nach Deutschland, Ungarn, Kroatien oder Polen. So gelingt der Ablauf ohne unnötige Verzögerungen oder böse Überraschungen.
✅ Was beim EU-Export wichtig ist
- Abmeldung in Österreich: Vor dem Export muss das Auto bei der zuständigen Zulassungsstelle stillgelegt werden.
- Zweisprachiger Kaufvertrag: Besonders empfehlenswert, wenn Käufer und Verkäufer nicht dieselbe Sprache sprechen.
- COC-Dokument vorlegen: Dieses „Certificate of Conformity“ bestätigt die EU-Konformität des Fahrzeugs und erleichtert die Anmeldung im Empfängerland.
- Exportkennzeichen beantragen: Falls das Fahrzeug selbst ins Ausland überführt wird, sind temporäre Kennzeichen notwendig.
- Zahlung sicher abwickeln: Verwenden Sie sichere Zahlungswege, wie Treuhand oder Barzahlung bei Übergabe.
💬 Praktische Hinweise
- Achten Sie darauf, dass alle Fahrzeugunterlagen vollständig und im Original vorliegen.
- Erstellen Sie ein Übergabeprotokoll mit Datum, Unterschrift und Zustand des Fahrzeugs.
- Einige EU-Länder verlangen zusätzliche technische Prüfungen – informieren Sie sich im Voraus.
- Bewahren Sie eine Kopie des Kaufvertrags und der Abmeldebestätigung auf – für Steuer oder Nachweise.
🟡 Fazit
Der Verkauf eines Fahrzeugs ins EU-Ausland ist in vielen Fällen unkompliziert – aber nur, wenn alle rechtlichen Schritte sauber abgewickelt werden. Gute Vorbereitung, sichere Zahlungsabwicklung und transparente Kommunikation mit dem Käufer sorgen für einen stressfreien Export.