🚗 Einführung
Beim Verkauf eines Autos denken viele zuerst an Preisverhandlungen oder die Fahrzeugübergabe – aber:
Was passiert eigentlich mit dem Kennzeichen?
In diesem Beitrag klären wir:
- Wer sich um Abmeldung oder Ummeldung kümmern muss
- Ob das Kennzeichen am Auto bleibt
- Welche Pflichten Verkäufer und Käufer haben
🔍 Option 1: Verkauf mit angemeldetem Fahrzeug
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht vorher abmelden, gilt:
- Kennzeichen bleibt am Auto, bis der Käufer es ummeldet
- Der Verkäufer bleibt offiziell Halter, bis die Ummeldung erfolgt
- Versicherung & Steuer laufen weiter – Risiko liegt beim Verkäufer
💡 Wichtig: Immer Kaufvertrag & Übergabedatum dokumentieren und Versicherung informieren
⚠️ Option 2: Verkauf nach Abmeldung
Viele Verkäufer melden das Auto vor dem Verkauf ab. Vorteile:
- Kennzeichen wird entwertet (Plakette abgekratzt)
- Käufer muss das Fahrzeug selbst anmelden
- Verkäufer haftet nicht mehr für Bußgelder, Unfälle etc.
🛑 Ohne gültiges Kennzeichen ist keine Probefahrt möglich – es sei denn, mit Überstellungskennzeichen.
📝 Pflichten beim Kennzeichenwechsel
Für den Verkäufer:
- Versicherung & Zulassungsstelle schriftlich über den Verkauf informieren
- Idealerweise Kaufvertrag mit Kennzeichen, Datum und Uhrzeit versehen
- Kennzeichen ggf. selbst entwerten lassen (bei Abmeldung)
Für den Käufer:
- Fahrzeug innerhalb von 3–5 Werktagen ummelden
- Neue Versicherung abschließen
- Ggf. neues Kennzeichen besorgen
💡 Tipp: Übergabeprotokoll verwenden
Dokumentieren Sie bei der Übergabe:
- Kilometerstand
- Datum & Uhrzeit
- Kennzeichen
- Fahrzeugzustand
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🟡 Fazit
Was mit dem Kennzeichen beim Verkauf passiert, hängt davon ab, ob das Auto vorab abgemeldet wird.
Wer Risiken vermeiden möchte, sollte das Fahrzeug vorher abmelden oder sich schriftlich absichern.