🔍 Einführung
Ein Familienmitglied oder Freund hat Ihnen ein Auto geschenkt – und Sie möchten es nun verkaufen?
Dabei stellt sich schnell die Frage: Ist der Verkauf steuerpflichtig? Muss man etwas bei der Steuererklärung angeben?
In diesem Artikel beleuchten wir die steuerlichen Auswirkungen beim Verkauf eines geschenkten Fahrzeugs und geben Hinweise zur richtigen Vorgehensweise.
🎁 Was zählt als geschenktes Fahrzeug?
Ein Fahrzeug gilt als „geschenkt“, wenn Sie es unentgeltlich und ohne Gegenleistung erhalten haben – etwa:
- Als Schenkung unter Verwandten
- Im Rahmen eines Erbes (→ Achtung: Sonderfall)
- Durch mündliche oder schriftliche Schenkungsvereinbarung
Die Übertragung muss in den Zulassungspapieren und ggf. beim Finanzamt nachvollziehbar sein.
💸 Muss man Steuern zahlen, wenn man ein geschenktes Auto verkauft?
✅ In der Regel: Nein, aber mit Ausnahmen
Wenn Sie das Fahrzeug privat verkaufen, fällt keine Einkommensteuer auf den Verkaufserlös an – sofern es nicht gewerblich erfolgt.
Auch auf den Schenkungsvorgang selbst fallen innerhalb der Familie (z. B. Eltern → Kinder) meist keine Schenkungssteuern an, da Freibeträge greifen.
Aber Achtung:
- Bei sehr kurzer Haltedauer kann das Finanzamt auf Spekulationsabsicht prüfen
- Bei sehr hohen Verkaufsbeträgen (>20.000 €) oder bei wiederholtem Verkauf geschenkter Fahrzeuge kann eine Prüfung erfolgen
📄 Was das Finanzamt interessieren könnte
- Zeitpunkt der Schenkung (z. B. weniger als 1 Jahr vor Verkauf)
- Höhe des Verkaufserlöses
- Art der Beziehung zum Schenker (privat vs. betrieblich)
Wer ganz sicher gehen will, sollte den Verkauf schriftlich dokumentieren und ggf. beim Steuerberater nachfragen.
💬 Unser Tipp
- Halten Sie den Schenkungsvertrag (auch formlos) schriftlich fest
- Bewahren Sie Kaufvertrag, Schenkungsnachweis und Fahrzeugpapiere auf
- Verkaufen Sie nicht direkt gewinnorientiert (z. B. kurz nach Schenkung mit hoher Marge)
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🟡 Fazit
Der Verkauf eines geschenkten Fahrzeugs ist in den meisten Fällen steuerfrei – aber es lohnt sich, die Umstände genau zu prüfen.
Schenkungen im Familienkreis sind unproblematisch, solange keine gewerbliche Absicht besteht und der Verkauf nicht sofort nach Übergabe erfolgt.