🔍 Einführung
Wer ein Fahrzeug verkauft, fragt sich oft: Muss ich auf den Verkaufspreis Umsatzsteuer berechnen?
Die Antwort hängt davon ab, ob Sie als Privatperson oder Unternehmer verkaufen – und wie das Fahrzeug zuvor genutzt wurde.
In diesem Artikel klären wir, wann beim Autoverkauf Umsatzsteuer fällig wird, wann nicht – und worauf Sie besonders achten müssen.
👤 Privatverkauf: Keine Umsatzsteuer
Als Privatperson verkaufen Sie Ihr Fahrzeug ohne Umsatzsteuer – das heißt, Sie stellen keine Rechnung mit ausgewiesener Steuer und der Verkauf ist für Sie steuerfrei.
✅ Gilt für:
- Fahrzeuge aus dem Privatvermögen
- Kein gewerblicher Handel
- Keine Umsatzsteuer-Voranmeldung notwendig
👔 Unternehmer & Selbstständige: Umsatzsteuerpflicht möglich
Wenn das Fahrzeug zum Betriebsvermögen gehört hat, ist beim Verkauf Umsatzsteuer relevant.
🔹 Beispiele:
- Sie sind Unternehmer oder Selbstständiger und das Fahrzeug wurde über das Unternehmen geleast oder gekauft
- Sie haben beim Kauf die Vorsteuer geltend gemacht
🔸 Folge:
- Beim Verkauf muss die Umsatzsteuer auf der Rechnung ausgewiesen werden (meist 20 %)
- Gilt auch beim Verkauf an Privatpersonen
📄 Sonderfall: Kleinunternehmerregelung (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG)
Wenn Sie als Unternehmer die Kleinunternehmerregelung nutzen und keine Umsatzsteuer abführen, dürfen Sie auch beim Verkauf keine Umsatzsteuer ausweisen.
❗ Achtung: Das muss klar auf der Rechnung vermerkt werden („Keine Umsatzsteuer aufgrund der Kleinunternehmerregelung“).
🚘 Privatnutzung eines Firmenwagens
Wenn Sie das Fahrzeug aus dem Betriebsvermögen entnehmen, unterliegt dieser Vorgang der Umsatzsteuer (Eigenverbrauch).
Späterer Privatverkauf ist dann nicht nochmals steuerpflichtig – wenn der Wagen korrekt entnommen wurde.
🟡 Fazit
Ob beim Autoverkauf Umsatzsteuer anfällt, hängt vom Verkäuferstatus ab.
Privatverkäufe sind steuerfrei – Unternehmen müssen die Umsatzsteuer korrekt ausweisen, sofern keine Kleinunternehmerregelung greift. Im Zweifel lohnt sich ein Blick in den letzten Leasing-/Kaufvertrag oder eine kurze Rücksprache mit dem Steuerberater.