❓ Frage: Ist ein Autoverkauf ohne gültiges Pickerl erlaubt?
Ja, ein Verkauf ist grundsätzlich erlaubt – auch ohne gültiges Pickerl.
Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, dass ein Fahrzeug bei Verkauf ein aktives §57a-Gutachten (Pickerl) besitzen muss.
Aber: Das Auto darf ohne gültiges Pickerl nicht auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Eine Anmeldung ist erst nach erfolgreicher Überprüfung wieder möglich.
📌 Was bedeutet das für den Käufer?
- Der Käufer muss das Fahrzeug z. B. per Anhänger oder Abschleppdienst abholen
- Eine Pickerl-Überprüfung auf eigene Kosten ist erforderlich, bevor das Auto wieder zugelassen wird
- Mängel sollten im Kaufvertrag klar angegeben werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden
📄 Tipps für den Verkäufer
- Weisen Sie im Inserat und beim Gespräch deutlich auf das fehlende Pickerl hin
- Halten Sie bekannte Mängel schriftlich fest – am besten im Kaufvertrag
- Falls das Fahrzeug noch angemeldet ist: unbedingt abmelden, bevor es übergeben wird
💡 Fazit
Ein Auto ohne Pickerl zu verkaufen ist rechtlich möglich – erfordert aber Transparenz. Wer alle bekannten Mängel ehrlich kommuniziert und das Fahrzeug sachlich beschreibt, schützt sich vor späteren Reklamationen. Besonders beim Export oder an Händler ist der Verkauf auch ohne gültiges Pickerl gängige Praxis.