Firmenwagen nach Kündigung privat verkaufen – Was ist erlaubt?

2025-05-28

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🔍 Einführung

Nach einer Kündigung oder dem freiwilligen Ausscheiden aus dem Unternehmen steht oft die Frage im Raum: Was passiert mit dem Firmenwagen? In vielen Fällen erhalten Mitarbeiter die Möglichkeit, das Fahrzeug privat zu übernehmen. Doch wie sieht es dann mit einem späteren Verkauf aus?

In diesem Artikel erfahren Sie, unter welchen Bedingungen Sie einen ehemaligen Firmenwagen privat verkaufen dürfen, was steuerlich zu beachten ist und worauf potenzielle Käufer besonders achten.


✅ Darf ich den Firmenwagen überhaupt verkaufen?

Die einfache Antwort: Nur, wenn das Auto in Ihr Eigentum übergegangen ist.

✔️ Typische Szenarien:

  • Abkauf vom Arbeitgeber zum Restwert: Sie übernehmen den Wagen offiziell, inkl. Kaufvertrag → Privatverkauf später möglich.
  • Firmenwagen bleibt Eigentum der Firma: Dann dürfen Sie ihn weder behalten noch verkaufen.
  • Leasingfahrzeug des Arbeitgebers: Ein Verkauf durch Sie ist nicht zulässig, es sei denn, Sie haben es selbst übernommen und abgelöst.

💡 Worauf Sie beim Verkauf achten sollten

📄 1. Eigentumsnachweis

  • Halten Sie den Übernahmevertrag mit dem Arbeitgeber bereit.
  • Der Name im Typenschein muss auf Sie lauten.

💰 2. Steuerliche Besonderheiten

  • Der Übernahmepreis kann als geldwerter Vorteil gelten – prüfen Sie die Abrechnung mit der Lohnverrechnung.
  • Beim Weiterverkauf innerhalb eines Jahres nach der Übernahme kann ein steuerpflichtiger Spekulationsgewinn entstehen.

🚗 3. Restwert realistisch einschätzen

  • Firmenwagen haben meist eine intensive Nutzung hinter sich.
  • Eine kostenlose Bewertung auf meinautowert.at hilft, den tatsächlichen Marktwert zu ermitteln.

📋 4. Verkauf offen kommunizieren

  • Weisen Sie darauf hin, dass es sich um ein Ex-Firmenfahrzeug handelt.
  • Serviceheft, Fahrtenbuch oder Reparaturhistorie können Vertrauen schaffen.

💬 Unser Tipp

Lassen Sie den Wagen professionell reinigen, dokumentieren Sie vorhandene Gebrauchsspuren und legen Sie alle relevanten Unterlagen bereit.
Ein transparenter Auftritt erhöht die Verkaufschancen – besonders bei Fahrzeugen mit hoher Laufleistung oder intensiver Nutzung.


🟡 Fazit

Den Firmenwagen nach der Kündigung privat zu verkaufen ist grundsätzlich möglich – vorausgesetzt, Sie sind rechtlich der Eigentümer. Mit etwas Vorbereitung, einer ehrlichen Beschreibung und einer realistischen Preisvorstellung steht einem erfolgreichen Verkauf nichts im Wege.

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