Fahrzeugverkauf bei Insolvenz – Geht das?

2025-05-28

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🔍 Einführung

Die finanzielle Lage ist angespannt, das Insolvenzverfahren läuft – und Sie überlegen, ob Sie Ihr Auto verkaufen dürfen, um etwas Luft zu schaffen? Diese Frage stellen sich viele Betroffene. Doch ist das überhaupt erlaubt?

Die Antwort lautet: Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wann ein Fahrzeugverkauf trotz laufender Insolvenz möglich ist, welche Regeln gelten und wie Sie rechtlich auf der sicheren Seite bleiben.


✅ Grundsätzliches zur Insolvenz und Vermögensverwaltung

  • Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällt Ihr Vermögen in die sogenannte Insolvenzmasse
    Das bedeutet: Ein Verkauf ist nur mit Zustimmung des Insolvenzverwalters erlaubt.

  • Ohne Zustimmung drohen rechtliche Konsequenzen
    Ein eigenmächtiger Verkauf kann als Gläubigerbenachteiligung gewertet werden – mit straf- und zivilrechtlichen Folgen.

  • Das Fahrzeug gehört nicht immer zur Insolvenzmasse
    Nur Vermögen, das zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung vorhanden war, wird erfasst. Ein geleastes oder finanziertes Auto kann z. B. ausgenommen sein.


💬 Was ist erlaubt – und was nicht?

✅ Mögliche Szenarien:

  • Fahrzeug ist unpfändbar
    Wenn Sie nachweisen können, dass Sie das Auto beruflich zwingend benötigen (z. B. als Handwerker), kann der Insolvenzverwalter einer Freigabe zustimmen.

  • Fahrzeug wird vom Verwalter freigegeben
    Dann dürfen Sie es verkaufen – der Erlös fließt meist in die Insolvenzmasse.

  • Auto ist geleast oder fremdfinanziert
    Hier kann der Vertrag aufgehoben oder das Auto zurückgegeben werden – oft auch mit Zustimmung zur Verwertung durch den Schuldner.


📝 Praktische Hinweise zum Fahrzeugverkauf bei Insolvenz

  • Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit dem Insolvenzverwalter auf
  • Erklären Sie sachlich, warum Sie das Fahrzeug verkaufen möchten
  • Lassen Sie sich die Zustimmung schriftlich geben
  • Verwenden Sie einen transparenten Kaufvertrag – ideal mit Vermerk zur Genehmigung durch den Insolvenzverwalter
  • Überweisen Sie den Erlös direkt an das vom Verwalter benannte Konto

🟡 Fazit

Ein Fahrzeugverkauf während der Insolvenz ist möglich – aber niemals ohne Absprache. Nur wer transparent und rechtlich korrekt handelt, kann den Verkauf nutzen, um Schulden zu reduzieren oder die finanzielle Situation zu stabilisieren.

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