Export bei abgemeldetem Fahrzeug – Was beachten?

2025-05-31

Cover

🔍 Einführung

Ein Auto ins Ausland zu exportieren, das bereits abgemeldet ist, klingt zunächst kompliziert – ist aber in der Praxis häufig und machbar. Ob aus wirtschaftlichen, technischen oder steuerlichen Gründen: Viele Fahrzeuge werden nach der Abmeldung ins Ausland verkauft oder überführt.

In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Dokumente Sie benötigen, wie die Übergabe funktioniert und worauf Sie achten müssen, wenn ein Fahrzeug bereits außer Betrieb gesetzt wurde.


✅ Was bedeutet „abgemeldet“ beim Fahrzeug?

Ein abgemeldetes Auto ist offiziell nicht mehr im Straßenverkehr zugelassen. Das heißt:

  • Keine gültige Nummerntafel
  • Kein Versicherungsschutz
  • Keine reguläre Fahrt auf öffentlichen Straßen erlaubt

Deshalb gelten für den Export besondere Regeln – vor allem im Hinblick auf Transport, Zulassung und Zoll.


📋 Wichtige Unterlagen für den Export

  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Typenschein (Eigentumsnachweis)
  • Kaufvertrag mit Exportvermerk
  • Ausfuhrnachweis oder CMR-Frachtbrief bei professionellem Transport
  • Löschungsbestätigung der Zulassungsstelle (Nachweis der Abmeldung)
  • Optional: Letzter §57a-Bericht (Pickerl), wenn vorhanden

🚚 Transport & Überführung

Da ein abgemeldetes Fahrzeug nicht selbst gefahren werden darf, haben Sie zwei Optionen:

1. Transport auf einem Anhänger

Am sichersten und rechtlich eindeutig.

2. Kurzzeit- oder Überstellungskennzeichen (Exportkennzeichen)

Diese ermöglichen eine einmalige, versicherte Überführung – müssen aber vorab beantragt werden (z. B. beim Zulassungsservice).


💬 Praktische Hinweise

  • Informieren Sie den Käufer über den abgemeldeten Zustand – das schützt vor Missverständnissen.
  • Lassen Sie sich die Übergabe schriftlich bestätigen (inkl. Fahrzeugzustand, Datum, Unterschrift).
  • Bei Export außerhalb der EU: Achten Sie auf zollrechtliche Vorgaben und Exportbescheinigungen.
  • Entfernen Sie persönliche Gegenstände und alte Dokumente vor Übergabe.

🟡 Fazit

Ein Export bei abgemeldetem Fahrzeug ist völlig legal – erfordert aber gute Vorbereitung. Wer die richtigen Unterlagen parat hat und den Transport korrekt organisiert, kann sein Auto problemlos ins Ausland verkaufen. Besonders Exporthändler sind mit dem Ablauf vertraut und unterstützen oft beim gesamten Prozess.

👉 Jetzt abgemeldetes Fahrzeug für den Export bewerten & anbieten →

Jetzt Fahrzeug kostenlos bewerten

In nur 2 Minuten erhalten Sie ein unverbindliches Angebot – direkt online!

Jetzt starten