🔍 Einführung
Das sogenannte „Pickerl“ (die §57a-Begutachtung in Österreich) ist für viele Käufer ein wichtiges Qualitätsmerkmal beim Gebrauchtwagenkauf. Fehlt es oder ist es abgelaufen, stellt sich oft die Frage: Kann ich mein Auto überhaupt noch verkaufen? – Die Antwort lautet: Ja, aber mit Einschränkungen.
In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie ein Fahrzeug ohne gültiges Pickerl korrekt, transparent und möglichst gewinnbringend verkaufen – und worauf Sie dabei unbedingt achten sollten.
✅ Was bedeutet der Verkauf ohne Pickerl?
Kein technischer Nachweis
Ein fehlendes Pickerl signalisiert, dass das Fahrzeug nicht überprüft wurde – es kann also Mängel haben oder fahruntauglich sein.Privatverkauf weiterhin möglich
Der Verkauf an Privatpersonen ist erlaubt, solange Sie den Mangel offenlegen. Wichtig ist ein klarer Hinweis im Vertrag („nicht fahrbereit“, „kein gültiges Pickerl“).Händler & Export als Alternative
Viele Händler oder Exportfirmen kaufen gezielt Fahrzeuge ohne Pickerl an – oft zum Ausschlachten oder zur Wiederaufbereitung im Ausland.Versicherung & Haftung beachten
Ohne Pickerl ist keine reguläre Nutzung im Straßenverkehr erlaubt. Eine Probefahrt oder Überstellung muss separat abgesichert sein.
💬 Praktische Hinweise
- Weisen Sie im Inserat klar auf das fehlende Pickerl hin – Ehrlichkeit schützt vor späteren Reklamationen.
- Machen Sie Bilder vom Fahrzeugzustand – besonders bei sichtbaren Mängeln.
- Legen Sie dem Käufer vor, welche Reparaturen (falls bekannt) für ein neues Pickerl nötig wären.
- Verwenden Sie im Kaufvertrag den Zusatz „Fahrzeug wird als nicht geprüft und ohne Gewährleistung verkauft“.
🟡 Fazit
Ein Auto ohne Pickerl zu verkaufen ist vollkommen legal und oft sinnvoll – wenn Sie ehrlich kommunizieren und gezielt inserieren. Besonders Exporthändler oder Bastler sind interessiert. Wichtig ist, klare rechtliche Vereinbarungen zu treffen und sich nicht auf halbe Versprechen einzulassen.